Tag gegen Lärm Warum Baulärm mehr ist als ein Risiko fürs Gehör

Schon ab 25 Dezibel kann Lärm die Konzentration stören, ab 65 Dezibel steigt das Gesundheitsrisiko spürbar. Mögliche Folgen: Bluthochdruck, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Außerdem ist Lärmschwerhörigkeit seit Jahren die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen. Die BG Bau erklärt, ab welchem Pegel Gehörschutz Pflicht ist und welche Schutzmaßnahmen Betriebe wann ergreifen sollten.

Tag gegen Lärm
Lärm ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch ein Sicherheitsrisiko auf Baustellen. - © Medienzunft Berlin - stock.adobe.com

Lärm ist gesundheitsschädlich – und er kann ein Sicherheitsrisiko sein. Das trifft aber nicht nur diejenigen, die direkt an lauten Maschinen arbeiten, sondern auch alle anderen, die im Umfeld von starken Lärmbelastungen viel Zeit verbringen. Denn Lärm kann dabei nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch einen so starken Stress im Körper auslösen, dass dieser Bluthochdruck und Schlafstörungen verursacht sowie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Außerdem lenken störende Geräusche ab und machen es schwer, sich zu konzentrieren. Damit ist Lärm eine Gefahr für die Sicherheit.

Besonders laut ist es häufig auf Baustellen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) nimmt den heutigen bundesweiten Tag gegen Lärm deshalb zum Anlass, auf die genannten Gefahren hinzuweisen – und über Schutzmaßnahmen aufzuklären. Der "Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day" wird in Deutschland seit 1998 begangen. Er ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA). 2026 findet er am 29. April statt.

Doch was genau versteht man unter „Lärm“? Und ab wann wird er schädlich?

Hierzu muss man Lärm in verschiedene Kategorien unterteilen – ausschlaggebend sind seine Lautstärke und dessen Folgen. Das Bundesumweltministerium trifft dabei folgende Einteilung:

  1. Grundsätzlich wird Schall zu Lärm, wenn er bewusst oder unbewusst stört. Diese Störung äußert sich in messbaren körperlichen Reaktionen. Bereits geringe Schallpegel ab 25 Dezibel (dB(A)) können zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen.
  2. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Dauerbelastungen über etwa 65 Dezibel (A) am Tag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen können. Nachgewiesen wurden Änderungen in Stoffwechsel und Hormonhaushalt, Änderungen der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechter Schlaf und Stresssymptome wie Hormonausschüttung. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen.
  3. Ab einem Pegel von 85 Dezibel (A) kann außerdem das Gehör geschädigt werden. Bei kurzen Geräuscheinwirkungen, etwa durch Hammerschläge, Knallkörper oder bei kurzem Hören sehr lauter Musik, kommt es zu einer zeitweiligen Hörschwellenverschiebung. Davon erholt sich das Ohr nach einer Zeit der Ruhe wieder. Bei lang andauernden Einwirkungen sehr lauter Musik, von Maschinenlärm oder Knallen über 120 Dezibel (A) kommt es zu einer dauerhaften Hörschwellenverschiebung, die sich als Schwerhörigkeit äußern kann.

Die BG Bau weist darauf hin, dass die Bauwirtschaft von Lärmbelastungen besonders stark betroffen ist. Sie teilt mit, dass Lärmschwerhörigkeit hier seit Jahren die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen ist. Branchenübergreifend stehe sie ebenfalls an erster Stelle, und die Zahl der Verdachtsanzeigen sei deutlich gestiegen: von 15.449 im Jahr 2022 auf 19.310 im Jahr 2024.

Maßnahmen gegen Lärm: Das TOP-Prinzip entscheidet

Umso wichtiger ist der wirksame Schutz gegen Lärm und die Auswahl geeigneter Maßnahmen. Diese richten sich nach Angaben der BG nach dem TOP-Prinzip – technisch, organisatorisch, persönlich. "Um Lärm dauerhaft zu reduzieren, sollten vorrangig leisere Maschinen und geräuscharme Arbeitsverfahren eingesetzt werden", raten die Expertinnen und Experten der BG. Ist das nicht möglich, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, etwa die Begrenzung der Aufenthaltsdauer in lärmintensiven Bereichen. Reichen auch diese Maßnahmen nicht aus, muss persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden.

Laut BG Bau sind Arbeitgeber bereits ab einem Tageslärmpegel von 80 Dezibel verpflichtet, geeigneten Gehörschutz bereitzustellen. Ab 85 Dezibel ist das Tragen verpflichtend. Zum Einsatz kommen beispielsweise Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder individuell angepasster Schutz. Die BG Bau fördert diese im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. jtw

>>> Infos zu Lärmschutzmaßnahmen in Betrieben bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.